Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Matchwin · Stand 8. Oktober 2026 · Anbieter: Lars Gundlach (Impressum)

1. Geltung

Diese AGB gelten für die Nutzung der Plattform Matchwin (Website, App, zugehörige Dienste, nachfolgend „Plattform“) zwischen dem Anbieter und allen Nutzern (Veranstalter, Spieler, Teams, Zuschauer, Helfer). Mit Registrierung, Anmeldung zu einem Turnier, Hinterlegen eines Zahlungsmittels, Onlinezahlung, Connect-Onboarding oder sonstiger Nutzung der Plattform gelten diese AGB als angenommen. Entgegenstehende Bedingungen des Nutzers gelten nicht.

2. Rolle der Plattform — kein Turnierveranstalter

Matchwin stellt ausschließlich eine technische Infrastruktur zur Organisation, Anmeldung, Auslosung, Spielplanung, Kommunikation und Zahlungsabwicklung bereit. Matchwin ist nicht Veranstalter der einzelnen Turniere, nicht Vertragspartner der sportlichen Teilnahme und nicht Schuldner oder Gläubiger des Startgeldes gegenüber dem Spieler.

Der Vertrag über die Turnierteilnahme und das Startgeld kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Veranstalter (Turnierinhaber / Verein / Organisation) und dem Spieler bzw. Team zustande. Angaben, Regeln, Absagen, Platzvergabe, Wertungen und vor-Ort-Ablauf liegen in der Verantwortung des Veranstalters.

3. Nutzerkonto und Pflichten

Angaben müssen wahrheitsgemäß sein (Name, Kontaktdaten, Zahlungsdaten). Zugangsdaten sind geheim zu halten. Der Nutzer haftet für Handlungen unter seinem Konto, soweit er sie zu vertreten hat. Minderjährige dürfen die Plattform nur im gesetzlich zulässigen Rahmen und — soweit vorgesehen — mit Erziehungsberechtigten-Einwilligung nutzen.

3a. Schulen, Vereine und Minderjährige

Veranstalter (einschließlich Schulen und Vereine) sind dafür verantwortlich, dass die Anmeldung Minderjähriger und die Verarbeitung von Schüler- oder Mitgliedsdaten bei ihnen rechtmäßig ist (Einwilligung der Erziehungsberechtigten, schulische Vorgaben, Vereinsrecht). Matchwin stellt dafür technische Hilfen bereit (u. a. Event-Typ „Schulsport / Ballsportfest“, Link-only, Jugendschutz-Checkbox unter 16).

Matchwin wird dadurch nicht zum Veranstalter des Schulsportfests und übernimmt keine Aufsichtspflicht vor Ort. Sensible Daten (Gesundheit, Notfallkontakte jenseits der vorgesehenen Felder) sollen Veranstalter nur erheben, wenn sie eine eigene Rechtsgrundlage haben. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung.

4. Startgeld, Servicegebühr, Vertragspartner der Zahlung

Das vom Veranstalter ausgewiesene Startgeld (Nenngeld) ist Entgelt für die Teilnahme am Turnier des Veranstalters. Zusätzlich kann Matchwin eine Servicegebühr für die Online-Abwicklung erheben (derzeit 8 % des ausgewiesenen Betrags, mindestens der in der App ausgewiesene Mindestbetrag). Die Servicegebühr ist Entgelt für den technischen Zahlungs- und Plattformdienst von Matchwin, nicht Teil einer Erstattungspflicht gegenüber dem Spieler.

Onlinezahlungen werden über Stripe (Stripe Payments Europe Ltd. / verbundene Unternehmen) als Zahlungsdienstleister im Stripe-Connect-Modell abgewickelt: Empfänger des Startgeldes ist das verbundene Konto des Veranstalters. Matchwin erhält die Servicegebühr als Anwendungsgebühr / Plattformanteil. Matchwin nimmt keine Einlagen entgegen und ist keine Bank.

Der Veranstalter ist für Steuern, Rechnungen, Vereinsrecht und eigene Teilnehmerbedingungen selbst verantwortlich.

5. Zahlungsmittel, SEPA-Lastschrift, Karte, Bar

Der Veranstalter legt fest, ob Online (Lastschrift/Karte), Bar vor Ort oder beides zulässig ist. Online bevorzugt die Plattform SEPA-Lastschrift, Karte ist ergänzend möglich.

Wer IBAN oder Karte hinterlegt, erteilt Stripe und dem Zahlungsempfänger (Veranstalter-Connect-Konto) ein Mandat bzw. eine Autorisierung, den fälligen Betrag — auch später und ohne erneute Sitzung (off-session) — einzuziehen, sobald die in der App festgelegten Bedingungen erfüllt sind (insbesondere: Platz im Feld, Quali, Tableau, Spielplan oder Pyramide, soweit so eingestellt). Bis zur Bankbestätigung gilt eine Lastschrift als nicht bezahlt (Status „unterwegs“ / processing).

Barzahlung begründet eine unmittelbare Zahlungspflicht gegenüber dem Veranstalter vor Ort. Ist Bar erlaubt und die Onlinezahlung fehlgeschlagen oder noch offen, bleibt der Spieler im Feld und muss bar zahlen, soweit der Veranstalter nichts Abweichendes festlegt.

6. Kein gesetzlicher Erstattungsanspruch bei Abmeldung

Die Turnierteilnahme ist eine Freizeitdienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum im Sinne von § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Ein Widerrufsrecht nach Fernabsatzrecht besteht dafür nicht, soweit die Vorschrift eingreift.

Bereits gezahltes Startgeld wird bei Abmeldung, Nichterscheinen, Disqualifikation, Spielabsage nach den Plattformregeln (einschließlich fehlender Nachrücker) oder vorzeitigem Ausscheiden nicht erstattet. Der Platz verfällt. Eine Erstattung erfolgt nur, wenn der Veranstalter ausdrücklich Kulanz gewährt (Button in der Meldeliste bzw. im Chat). Kulanz ist freiwillig, begründet keinen Anspruch für die Zukunft und lässt die Servicegebühr von Matchwin sowie bereits angefallene Zahlungsdienstleister-Kosten unberührt; diese werden nicht ausgezahlt oder zurückerstattet.

Spieler haben keinen Anspruch darauf, den Veranstalter über die Plattform zur Erstattung aufzufordern; entsprechende Texte an Spieler werden nicht als Zahlungsversprechen von Matchwin ausgelegt.

7. Rücklastschrift, Widerspruch, Chargeback — Risiko beim Veranstalter

SEPA-Lastschriften können gegenüber der Bank innerhalb der gesetzlichen bzw. banküblichen Fristen (häufig acht Wochen, bei fehlendem Mandat länger) zurückgegeben werden. Karten- und Dispute-Verfahren richten sich nach den Regeln von Kartennetz und Stripe.

Jede Rückbelastung, jeder fehlgeschlagene Einzug (z. B. ungedecktes Konto, falsche IBAN), jeder Chargeback und jede Stripe-Dispute- oder Rückläufergebühr trifft das verbundene Stripe-Konto des Veranstalters, nicht Matchwin. Die Zahlungen werden so angelegt, dass der Veranstalter als wirtschaftlicher Zahlungsempfänger und — soweit Stripe dies unterstützt — als „on behalf of“-Konto die Last der Rückabwicklung trägt. Matchwin ist nicht verpflichtet, Ausfälle, Gebühren oder Mahnkosten vorzustrecken oder den Veranstalter schadlos zu halten.

Der Veranstalter stellt Matchwin von allen Ansprüchen Dritter (Spieler, Banken, Stripe, Kartennetze, Aufsicht) frei, die aus Startgeld, Lastschrift, Chargeback, Streit um Teilnahme oder Kulanz entstehen, einschließlich angemessener Rechtsverteidigung, soweit gesetzlich zulässig.

Der Veranstalter kann in der Meldeliste den Chat eröffnen oder „Erneut abbuchen“ auslösen. Erneut abbuchen ist freiwillig und erfolgt auf sein Risiko. Schlägt der erneute Einzug fehl, gilt Absatz 1 und 2 dieses Abschnitts erneut.

8. Pflichten des Spielers nach fehlgeschlagener oder zurückgeholter Zahlung

Eine Rücklastschrift oder ein Chargeback beendet die Zahlungspflicht gegenüber dem Veranstalter nicht. Der Spieler bleibt zur Zahlung des Startgeldes plus etwaiger vom Zahlungsdienstleister oder der Bank dem Veranstalter belasteter Rückläuferkosten verpflichtet, soweit er die Rückgabe zu vertreten hat oder kein wirksames Leistungsverweigerungsrecht besteht.

Unberechtigte Rückgaben sind missbräuchlich. Der Veranstalter darf den Anspruch selbst geltend machen (inkl. Inkasso). Tableau und Ergebnisse bleiben nach bereits gespielten Matches bestehen. Vor dem ersten Spiel kann die Plattform den Spieler nach den in der App dargestellten Fristen aus dem Feld nehmen, Nachrücker anfragen oder — wenn Bar erlaubt ist — im Feld belassen. Matchwin schuldet dem Spieler in keinem Fall eine „kostenlose“ Teilnahme.

9. Connect-Konto des Veranstalters

Wer Online-Startgeld annehmen will, durchläuft Stripe Express / Connect, akzeptiert die jeweils geltenden Stripe-Bedingungen und hält das Konto zahlungsfähig und compliant (Identität, Bankverbindung, SEPA-Fähigkeit). Fehlende Capabilities (z. B. Lastschrift) können dazu führen, dass nur Karte oder gar keine Onlinezahlung möglich ist — ohne Schadensersatz gegen Matchwin.

Der Veranstalter sichert zu, Startgelder nur für eigene, erlaubte Turniere einzuziehen, keine verbotenen Geschäfte zu tätigen und Streitigkeiten mit Teilnehmern selbst zu klären. Matchwin darf Auszahlungen oder Connect sperren, wenn Stripe, Betrugsverdacht oder Pflichtverletzungen dies erfordern.

10. Abmeldung, Nachrücker, Spielabsage

Die konkreten Fristen (Nachfrage Nachrücker, letzte Zusage, Bürozeiten Europe/Berlin) ergeben sich aus der jeweils aktuellen Produktbeschreibung in der App. Technisches oder zeitliches Nichtzustandekommen eines Nachrückers führt zur Spielabsage nach den Plattformregeln; das begründet keine Erstattung und keine Haftung von Matchwin für entgangene Spielzeit oder Reisekosten.

11. Verfügbarkeit, Ergebnisse, Inhalte

Die Plattform wird ohne zugesicherte ununterbrochene Verfügbarkeit bereitgestellt. Wartung, Störungen bei Hosting, Stripe, E-Mail oder Push können vorkommen. Nutzerinhalte (Chats, Namen, Ergebnisse) dürfen nicht rechtswidrig sein. Matchwin darf Inhalte löschen und Konten sperren, wenn Rechte Dritter oder der Betrieb gefährdet sind.

12. Haftung

Matchwin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Insbesondere nicht übernommen werden: Ausfall oder Rückabwicklung von Lastschriften und Karten; Streit zwischen Spieler und Veranstalter; Absage, Verlegung oder mangelhafte Durchführung eines Turniers; Wetter, Hallen, Schieds- und Sportregeln; Insolvenz des Veranstalters; Reise- und Unterkunftskosten; entgangene Preisgelder; Datenverlust, soweit nicht von Satz 1 und 2 erfasst.

Gegenüber Unternehmern (Veranstalter im Rahmen ihrer gewerblichen/vereinsmäßigen Tätigkeit) gelten die vorstehenden Begrenzungen in dem gesetzlich weitestgehenden Umfang; die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

13. Streit Spieler / Veranstalter

Matchwin ist nicht Schlichtungsstelle und nicht verpflichtet, in Zahlungs- oder Regelstreitigkeiten Partei zu ergreifen, Gelder treuhänderisch zu halten oder aus eigenem Vermögen auszugleichen. Zuständig bleibt das Verhältnis Spieler–Veranstalter.

14. Abo und sonstige Plattform-Entgelte

Soweit Matchwin ein Veranstalter-Abo oder andere Entgelte anbietet, gelten die im Bestellprozess genannten Preise, Laufzeiten und Kündigungsregeln. Verbrauchern steht insoweit das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit nicht eine Ausnahme (z. B. vollständig erbrachte digitale Leistung mit Zustimmung) greift. Das Abo ist unabhängig vom Startgeld-Vertrag mit den Spielern.

15. Plattform für Geschäftsnutzer (P2B)

Veranstalter sind Geschäftsnutzer im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1150, soweit sie die Plattform beruflich oder vereinsmäßig nutzen. Die Sichtbarkeit unter „Entdecken“ richtet sich nach den in der App eingestellten Filtern (u. a. Datum, Sport, öffentliche Listung); es gibt kein bezahltes Ranking. Wesentliche Änderungen dieser AGB für Geschäftsnutzer kündigt Matchwin mit angemessener Frist (in der Regel mindestens 15 Tage) an, außer es liegen gesetzliche, sicherheits- oder missbrauchsbezogene Gründe für eine kürzere Frist vor. Sperrung oder Kündigung eines Veranstalterkontos erfolgt bei Pflichtverletzung, Stripe-Vorgaben, Betrug oder Gefährdung des Betriebs; der Veranstalter kann die hinterlegten Kontaktdaten für eine Stellungnahme nutzen.

16. Datenschutz

Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung. Zahlungsdaten verarbeitet Stripe; Matchwin speichert Zahlungsstatus, technische IDs und für die Abrechnung nötige Metadaten, nicht die vollständige Karten- oder IBAN-Geheimzahl.

17. Änderungen der AGB

Matchwin kann diese AGB anpassen, wenn neue Funktionen, Zahlungswege oder Rechtslage es erfordern. Die neue Fassung wird auf dieser Seite veröffentlicht und — bei laufendem Konto — in zumutbarer Weise bekanntgegeben. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb einer gesetzten Frist und nutzt die Plattform weiter, gilt Zustimmung, soweit das Gesetz das zulässt. Für Geschäftsnutzer gilt zusätzlich Abschnitt 15.

18. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingender Verbraucherschutz am Wohnsitz des Verbrauchers bleibt unberührt.

Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters laut Impressum.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Kontakt: lars.gundlach.manager@gmail.com

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